Wie die Abgeordnete Nicole Bäumler aktuell mitteilt, werden sogenannte Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen fließen. Sie dienen dazu, die dringenden Finanzbedarfe der Kommunen zu decken. Entschieden hat über die Anträge der Kommunen am heutigen 08. November 2024 der Verteilerausschuss, ein Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung.
Der Landtag hat zu diesem Zweck für das Jahr 2024 insgesamt Gelder in Höhe von 100 Millionen Euro im Staatshaushalt bereitgestellt. Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen sind, wie die Abgeordnete Bäumler erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Jahr erhalten folgende Gemeinden, Städte und Landkreise Mittel in folgender Höhe:
Die Gemeinde Georgenberg erhält 950.000 Euro Die Stadt Pleystein erhält 200.000 Euro Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab erhält 100.000 Euro
Bedarfszuweisungen sollen der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.
Die Abgeordnete Bäumler stellt fest, dass angesichts der außerordentlich angespannten Finanzsituation der Kommunen in Bayern eine aufgabengerechte Finanzausstattung notwendiger ist als jemals zuvor. Zwar wird im kommenden Jahr der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 auf 13 Prozent steigen. Die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, diese sogenannte Verbundquote auf 15 Prozent zu erhöhen, ist damit aber bei weitem nicht erfüllt.
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird sich bei den anstehenden Beratungen des Staatshaushalts 2025 deshalb für eine Verbesserung der Kommunalfinanzen einsetzen. Die Abgeordnete Bäumler betont: „Davon profitieren unmittelbar die Menschen in den Gemeinden und Städten, denn die Gelder fließen in Kitas, Schulhäuser, Busse, Straßenbahnen, Spielplätze und Krankenhäuser – also in die unverzichtbare kommunalen Daseinsvorsorge.“