Oberpfälzer Kommunen warten auf 46 Millionen Euro

14. Oktober 2026

56 Kommunen in der Oberpfalz haben Wasserleitungen oder Kanäle saniert, die Rechnungen bezahlt und warten jetzt auf das zugesagte Geld vom Freistaat. Insgesamt geht es um 46,3 Millionen Euro. Das zeigt die Antwort des Umweltministeriums auf eine Anfrage der Oberpfälzer SPD-Landtagsabgeordneten Nicole Bäumler.

„Die Gemeinden haben gebaut, die Gemeinden haben bezahlt, und jetzt warten sie. Im Schnitt mehr als 15 Monate“, sagt Bäumler. Nach Angaben des Ministeriums vergehen zwischen dem Abschluss einer Maßnahme und der Auszahlung durchschnittlich 459 Tage. So lange müssen die Kommunen das Geld vorstrecken, häufig mit Krediten.

Wie das vor Ort aussieht, zeigt sich im Markt Floß im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab. Das Kommunalunternehmen der Gemeinde hat drei geförderte Vorhaben an Wasserleitungen und Kanälen abgeschlossen und abgerechnet. Die Förderbescheide stammen aus dem Jahr 2022. Auf knapp 1,37 Millionen Euro wartet der Kommunalbetrieb trotzdem noch. Ein Ortsnetz war im Dezember 2023 fertig, die Abrechnung lag Ende 2024 vor. Ausgezahlt werden soll Anfang 2027. Für die beiden anderen Vorhaben ist das Geld erst für 2027 oder 2028 eingeplant. „Unsere Leitungen liegen, die Rechnungen sind bezahlt, die Abrechnungen sind eingereicht. Trotzdem warten wir teils über zwei Jahre auf das zugesagte Geld. Diese Zeit müssen wir mit Krediten überbrücken. Die Kosten dafür tragen am Ende die Bürgerinnen und Bürger über ihre Gebühren“, sagt Robert Lindner, Erster Bürgermeister des Markts Floß.

Die Oberpfalz trifft es besonders hart. Rund elf Prozent der bayerischen Gemeinden liegen hier. Auf sie entfallen aber 22 Prozent der Summe, auf die Kommunen in ganz Bayern noch warten. Bayernweit sind es 208 Millionen Euro für 309 Kommunen und Zweckverbände. Gleichzeitig hat die Staatsregierung die Hürden erhöht. Seit 2025 muss eine Gemeinde höhere Kosten pro Kopf nachweisen, bevor sie Hilfe bekommt. Am stärksten verschärft wurden die Regeln in strukturschwachen Regionen. Dazu zählen fünf der sieben Oberpfälzer Landkreise. Nach den neuen Regeln wäre fast jede fünfte der zuletzt geförderten Kommunen leer ausgegangen. „Wer nicht genug Geld hat, um alle auszuzahlen, macht eben die Tür kleiner. Bezahlen müssen das am Ende die Bürger:innen über ihre Wassergebühren“, kritisiert Bäumler. Auch beim Geld tritt der Freistaat auf der Stelle. Seit 2024 stellt er jährlich 165 Millionen Euro bereit. Der Zuwachs auf 215 Millionen Euro in diesem Jahr kommt aus dem Sondervermögen des Bundes. „Berlin legt drauf, München stiehlt sich aus der Verantwortung“, sagt Bäumler.

Die Abgeordnete fordert, die verschärften Hürden für strukturschwache Regionen zurückzunehmen und Änderungen künftig nur mit Übergangsfristen einzuführen. Außerdem muss der kommunale Finanzausgleich, aus dem die Mittel stammen, deutlich aufgestockt werden. Einen SPD-Antrag für mehr Geld zur Förderung von Wasserversorgungsanlagen haben CSU, Freie Wähler und AfD im Frühjahr abgelehnt. „Sauberes Trinkwasser darf nicht davon abhängen, ob eine Gemeinde groß und reich ist. Gerade unsere kleinen Oberpfälzer Gemeinden brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit“, so Bäumler.

Hintergrund: Die RZWas-Härtefallförderung

Worum geht es? Wasserleitungen, Kläranlagen und Kanäle gehören den Gemeinden. Häufig betreiben sie die Anlagen über eigene Kommunalunternehmen oder Zweckverbände. Bau und Sanierung werden bezahlt, die Kosten über Gebühren auf die Bürger:innen umgelegt. Der Freistaat unterstützt dabei mit einem Förderprogramm. Es heißt „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“, kurz RZWas.

Wer bekommt Geld? Seit 2016 gibt es eine Härtefallförderung für Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner:innen. Sie soll Orten helfen, in denen die Kosten pro Kopf besonders hoch sind. Das betrifft vor allem kleine, ländliche Gemeinden mit langen Leitungsnetzen und wenigen Gebührenzahler:innen.

Was sind die Härtefallschwellen? Zusammengerechnet werden alle Investitionen einer Gemeinde in Wasser oder Abwasser seit 1994, geteilt durch die Einwohnerzahl. Liegt dieser Wert über der „Härtefallschwelle 1“, gibt es Geld. Wer auch die „Härtefallschwelle 2“ überschreitet, bekommt einen höheren Anteil der Kosten erstattet. Je höher die Schwellen liegen, desto weniger Gemeinden kommen zum Zug.

Was ist der „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“? Das bayerische Landesentwicklungsprogramm weist strukturschwache Regionen aus. Dort gelten niedrigere Schwellen. Bis 2025 lagen sie 25 Prozent unter den normalen Werten, seitdem nur noch 15 Prozent. In der Oberpfalz zählen die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt a.d.Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth sowie die Städte Amberg und Weiden dazu.

Warum warten Gemeinden auf ihr Geld? Eine Gemeinde erhält zunächst einen Förderbescheid, baut dann und weist die Kosten nach. Ausgezahlt wird erst, wenn im Haushalt Geld verfügbar ist. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Reicht das Geld nicht, rutschen Auszahlungen ins nächste Jahr.

Woher kommt das Geld? Überwiegend aus dem kommunalen Finanzausgleich. Über dessen Höhe verhandelt der Freistaat jedes Jahr mit den kommunalen Spitzenverbänden. 2026 stehen 215 Millionen Euro zur Verfügung, davon 50 Millionen aus dem Sondervermögen des Bundes. Das Programm läuft bis Ende 2028. Eine Fortführung ist angekündigt, zu den künftigen Bedingungen gibt es noch keine Aussage.

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