Ich möchte meine Arbeit als Abgeordnete so transparent wie möglich gestalten. Dazu gehört auch die Information über meine persönlichen Einkünfte.
Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale
Die Leistungen an die Mitglieder des Bayerischen Landtags werden im Bayerischen Abgeordnetengesetz geregelt. Als Abgeordnete des Bayerischen Landtags erhalte ich ein steuerpflichtiges Einkommen von monatlich 9.786,33 Euro. Die vollen Bezüge erhalte ich allerdings nur dann, wenn ich an allen Sitzungen im Bayerischen Landtag teilnehme. Bei Abwesenheit erfolgt ein Abzug von bis zu 100 Euro/Tag.
Daneben erhalte ich für meine mandatsbedingten Aufwendungen eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.227,02 Euro. Davon bezahle ich beispielsweise die Miete und weitere anfallende Kosten (Telefon, Porto, Büromaterial, Einrichtung) für mein Abgeordnetenbüro in Weiden, sämtliche Fahrtkosten mit meinem privaten Pkw und die Miete meines Abgeordneten-Appartements in München.
Sonstige Einkünfte
Als ehrenamtliche Gemeinderätin in Schirmitz habe ich im Jahr 2024 eine Aufwandsentschädigung von 690,00 Euro erhalten. Für alle meine ehrenamtlichen Tätigkeiten in der SPD oder in Vereinen erhalte ich keine Entschädigung.
Darüber hinaus habe ich keine Nebeneinkünfte. Selbstverständlich nehme ich auch keine privaten Spenden an.
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat
Für Aufwendungen mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (beispielsweise die Anschaffung von PCs, Druckern und sonstigen EDV-Geräten) stehen allen Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Legislaturperiode (5 Jahre) zu, die gegen Nachweis erstattet werden. Bei jeder Anschaffung ist ein Eigenanteil von 15% zu leisten. Für die EDV-Ausstattung meines Abgeordnetenbüros nach der Landtagswahl habe ich bisher (Stand Januar 2025) eine Erstattung in Höhe von 5.659 Euro erhalten. Rund 1.000 € der Kosten habe ich selbst getragen.
Für die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen steht mir ein jährliches Budget von 148.324,68 Euro zur Verfügung. Dabei handelt es sich um das sogenannte „Arbeitgeber*innen-Brutto“ – von der Summe müssen also die gesamten Bruttogehälter sowie die Sozialversicherungsbeiträge von mir als Arbeitgeberin getragen werden. Neben den Gehältern werden aus dem Budget auch sämtliche Reisekosten meiner Mitarbeiter*innen zur Unterstützung meiner parlamentarischen Tätigkeit oder Kosten für Fortbildungen bezahlt.
Als Abgeordnete des Bayerischen Landtags habe ich nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz außerdem „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und zur Nutzung aller Züge der Deutschen Bahn AG in Bayern sowie aller Nahverkehrszüge in Bayern.“